Homöopathie in Europa
Eine im Jahr 1999 innerhalb der europäischen Arzneimittel-Zulassungsbehörden gegründete Homöopathie-Arbeitsgruppe (Homoeopathic Medicinal Products Working Group, HMPWG) erhielt ihr offizielles Mandat im Jahr 2004. Sie befasst sich unter anderem mit der Erarbeitung von Leitdokumenten, die auch für die Zulassungs- und Registrierungsanträge relevant sind. Beispielsweise enthält die Leitlinie zur Berechnung sicherer Verdünnungen Berechnungsgrundlagen mit Erstellung einer Liste von Stoffen beziehungsweise deren Verdünnungen, für die von einer Unbedenklichkeit ausgegangen werden kann. Darüber hinaus hat die Gruppe auch eine Leitlinie erarbeitet, welche die Sicherheitsanforderungen an Materialien biologischen Ursprungs beschreibt. Des Weiteren existiert mittlerweile auch eine Leitlinie zur Durchführung von Stabilitätsprüfungen an homöopathischen Arzneimitteln.
Um eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von Marktzugangsberechtigungen in Europa zu ermöglichen, fordern die europäischen Richtlinien eine Harmonisierung der Anforderungen an die Herstellung und die Prüfung homöopathischer Arzneimittel, die im Arzneibuch geregelt sind. Für eine solche Harmonisierung sollen die Monografien aus dem deutschen Homöopathischen Arzneibuch (HAB) und dem Französischen Arzneibuch (Ph. Franç.) harmonisiert werden. Das für das Europäische Arzneibuch zuständige Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) hat hierzu zwei Arbeitsgruppen zur Harmonisierung von Herstellungsregeln beziehungsweise Arzneibuchmonografien eingerichtet: die sogenannte HMM (Homoeopathic Manufacturing Methods) und HOM (Homoeopathic Raw Materials and Stocks). Eine Reihe solcher Vorschriften ist bereits in Kraft getreten.