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Homöopathie – wichtigste Fakten

Wassertropfen fallen auf eine Wasseroberfläche und kreisförmige Wellen entstehen auf einem grünen Hintergrund.© peterschreiber.media - stock.adobe.com

Das Grundprinzip in der Therapie mit klassischen homöopathischen Arzneimitteln besteht in der Behandlung von Erkrankungen nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Dabei werden die homöopathisch aufbereiteten Substanzen bei ähnlichen Symptomen eingesetzt, die diese Stoffe in höherer Dosierung beim Gesunden auslösen. Hieraus leitet sich auch der Name der Homöopathie ab: von homoios = ähnlich und pathos = Leiden. Homöopathie bedeutet wörtlich also „ähnliches Leiden“.

Finden Sie hier das aktuelle Faktenpapier „Homöopathische Arzneimittel“ sowie den One-Pager Keyfacts Homöopathie.

Im Auftrag des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) finden regelmäßig repräsentative Befragungen zu homöopathischen Arzneimitteln statt.

In einer aktuellen Umfrage (April 2023) unter Apothekerinnen, Apothekern und PTAs wurde das Stimmungsbild zu homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln erfasst.

Im Dezember 2022 hat der BAH im Rahmen des Gesundheitsmonitors eine repräsentative Brennpunktwelle-Umfrage in Deutschland mit Aussagen zu homöopatischen Arzneimitteln erhoben.

1. Homöopathische Arzneimittel

Das Grundprinzip in der Therapie mit klassischen homöopathischen Arzneimitteln besteht in der Behandlung von Erkrankungen nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Dabei werden die homöopathisch aufbereiteten Substanzen bei ähnlichen Symptomen eingesetzt, die diese Stoffe in höherer Dosierung beim Gesunden auslösen. Hieraus leitet sich auch der Name der Homöopathie ab: von homoios = ähnlich und pathos = Leiden. Homöopathie bedeutet wörtlich also „ähnliches Leiden“. Homöopathische Arzneimittel gibt es in verschiedenen Verdünnungsstufen (Potenzen). Unter Potenzierung („Kraftentfaltung“) ist die Verdünnung bei gleichzeitiger „Dynamisierung“ (Verschüttelung oder Verreibung) zu verstehen. Die Potenzierung unterscheidet die Homöopathie von allen anderen Heilmethoden.

Homöopathische Arzneimittel gibt es entweder als Einzelmittel oder als Komplexmittel, das heißt als fixe Kombinationen verschiedenerer homöopathischer Zubereitungen. Homöopathische Einzelmittel und Komplexmittel können entweder in der Selbstmedikation oder nach ärztlicher Verordnung angewendet werden.

Homöopathische Arzneimittel sind behördlich geprüfte Arzneimittel, welche die gesetzlichen Anforderungen an eine hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit und damit Sicherheit erfüllen. Darüber hinaus unterliegen homöopathische Arzneimittel derselben Arzneimittel-Sicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) wie alle anderen im Verkehr befindlichen Arzneimittel. Homöopathische Arzneimittel sind ein bewährter Bestandteil der Therapievielfalt in der Selbstmedikation mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

2. Möglichkeiten und Grenzen homöopathischer Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel sind rezeptfreie Arzneimittel und besonders gut geeignet, um im Rahmen der apothekengestützten Selbstmedikation bei Störungen des Alltags und leichten vorübergehenden Erkrankungen eingesetzt zu werden. Das können akute Beschwerden sein, aber auch wiederkehrende Symptome im Rahmen einer Grunderkrankung, die der Patient schon kennt.

Darüber hinaus werden homöopathische Arzneimittel auch bei Erkrankungen im Rahmen einer ärztlichen Diagnose und Verordnung eingesetzt. Verantwortungsvolle Apotheker und Ärzte kennen dabei die therapeutischen Grenzen homöopathischer Arzneimittel.

3. Evidenz (intern/ extern)

Evidenzbasierte Medizin ist nach Aussage ihres Wegbereiters, David Sackett¹, der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Dabei sind jeweils alle Aspekte der evidenzbasierten Bewertung zu berücksichtigen:

1. Wissenschaftliche Evidenz – auf Basis von Studien und Literatur („externe Evidenz“)
2. Klinische Erfahrung und Expertise des Therapeuten („interne Evidenz“)
3. Wunsch und Erfahrungen des Patienten („interne Evidenz“)

Nach Sackett ist vom behandelnden Arzt bei seiner klinischen Entscheidung die interne als auch die externe Evidenz gleichermaßen zu berücksichtigen.

Bei dem individuellen Therapieprinzip, das hinter der klassischen Homöopathie mit Einzelmitteln steht und bei dem nach systematischen Regeln für jeden Patienten ein für ihn persönlich passendes Arzneimittel bestimmt wird, können keine großen identischen Vergleichsgruppen gebildet werden, so dass die Erhebung einer externen Evidenz wie in der klassischen Schulmedizin oft nicht möglich ist.

Eine Ausnahme stellen die homöopathischen Arzneimittel dar, die nicht individualisiert verwendet werden, sondern die für konkrete Anwendungsgebiete zugelassen sind. Für diese Anwendungsgebiete können dementsprechend auch Studien mit Vergleichsgruppen durchgeführt werden.

Sowohl für Einzelmittel als auch für homöopathische Komplexmittel gibt es eine breite Basis interner Evidenz. Diese basiert einerseits auf der Erwartungshaltung und den positiven Erfahrungen der Patienten und andererseits auf den positiven Erfahrungen der Ärzte und Apotheker.

4. Nutzen von Homöopathie für den Einzelnen und für das Gesundheitssystem

Homöopathie hat eine lange Tradition und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.² Sie greift als Therapierichtung neben dieser langen Tradition gesellschaftliche Megatrends wie Individualisierung, Selbstoptimierung und Natürlichkeit auf.³ Homöopathische Arzneimittel werden als Ausdruck individueller Behandlung wahrgenommen, bei der es keine vorgefertigten und standardisierten Lösungen gibt. Immer mehr Menschen möchten selbstbestimmt Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen und als mündiger Patient wahrgenommen werden. Homöopathie bietet keine vorgefertigten Lösungen, sondern die Möglichkeit, individuelle Lösungsansätze zu verfolgen. Im Zusammenspiel der Aspekte Individualisierung, Eigenverantwortung und Tradition entsteht ein Verhalten, das von einer hohen Therapieakzeptanz und Therapietreue der Patienten geprägt ist. Dieses aktive Mitwirken der Patienten an der Therapie, immer auch im Zusammenspiel mit einer heilberuflichen Beratung und den Grenzen von Homöopathie, kann gesamtgesellschaftlich zu erheblichen Einsparungen von sozio- und gesundheitsökonomischen Ressourcen führen, die dann wiederum für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zur Verfügung stehen.

5. Erstattung homöopathischer Arzneimittel durch die GKV

Homöopathische Arzneimittel sind fast ausnahmslos nicht verschreibungspflichtig. Als solche sind sie, ebenso wie alle anderen nicht verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimittel, seit 2004 bis auf ganz wenige Ausnahmen (etwa für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder beim Vorliegen bestimmter Fallgestaltungen gemäß der Arzneimittel-Richtlinie) von der Erstattungsfähigkeit durch die GKV ausgeschlossen.

Seit 2012 können Krankenkassen nach § 11 SGB V Abs. 6 Satz 1 SGB V in ihre Satzung aufnehmen, dass sie beispielsweise nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten. Mittlerweile bietet über die Hälfte aller gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von sog. Satzungsleistungen an, dass sie ärztlich verordnete Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, also auch Homöopathika, bis zu einem definierten Budget erstatten. Damit entsprechen sie dem Wunsch ihrer Versicherten und erkennen an, dass die Expertise des Arztes und die Wünsche sowie die Therapieakzeptanz des Patienten einen bedeutenden Faktor für den Therapieerfolg darstellen.

6. Apothekenpflicht

Homöopathische Arzneimittel sind in aller Regel apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimittel. Durch den Status der Apothekenpflicht stellt der Gesetzgeber sicher, dass eine sachgerechte und indizierte Anwendung im Rahmen einer heilberuflichen Beratung durch den Apotheker erfolgt.

Nicht die Abgabe eines Arzneimittels allein, sondern die vorausgehende heilberufliche Beratung, zum Zwecke einer angemessenen Arzneimittelanwendung, stellt den Mehrwert und dass Alleinstellungsmerkmal der inhabergeführten öffentlichen Apotheke dar. Der heute verfügbare Zugang zu Gesundheitsinformationen verändert das Verhalten der Patienten. Sie werden vom Gesundheitsempfänger zum aktiven Gestalter ihrer Versorgung. Häufig sind Gesundheitsinformationen jedoch komplex und vielschichtig. Daher fällt dem einzelnen Menschen eine individuelle Bewertung oft schwer. Apotheken erfüllen hier eine wichtige Funktion als Gewährleistungsinstanz, die Sicherheit und Orientierung anbietet.

Die Abgabe in der Apotheke stellt sicher, dass Patienten eine qualifizierte und individuelle Beratung zur Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln und deren Grenzen bekommen. Homöopathische Arzneimittel sind ebenso wie alle anderen verkehrsfähigen Arzneimittel in Deutschland qualitativ hochwertige und sichere Produkte. Ein mögliches Gefährdungspotenzial liegt in einer nicht sachgerechten Anwendung. Daher ist die Apothekenpflicht unerlässlich.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anwendung homöopathischer Arzneimittel an Ihren Arzt oder Apotheker.

7. Quellen

¹ Dave Sackett et al. BMJ 1996“Evidence based medicine: what it is and what it isn’t“
² Vgl. Homöopathie entdecken (2017): Zahlen, Daten, Umfragen. https://www.homoeopathie-entdecken.de/uebersicht-ueber-alle- beitraege-2/
³ Vgl. Zukunftsinstitut (2015): Die Philips Gesundheitsstudie 2015. https://www.zukunftsinstitut.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Auftragsstudien/Zukunftsinstitut_Philips_Gesundheitsstudie_2015.pdf