Erstattung durch Krankenkassen
Ärztliche Leistungen
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern die Erstattung der ärztlichen Leistungen im Bereich der Homöopathie als Kassenleistung an, wenn die Kassenärzte über die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ verfügen oder Inhaber eines Homöopathiediploms sind. Die Versicherten sollten sich deshalb genau bei den einzelnen Krankenversicherungen informieren und Überlegungen anstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung der ärztlichen Leistungen für die Homöopathie ermöglicht wird.
Homöopathische Arzneimittel
Viele gesetzliche Krankenkassen haben homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen und erstatten die Kosten für diese. Die entsprechenden Krankenkassen haben hierzu Erstattungsobergrenzen festgesetzt. Das bedeutet, dass die Kassen die Kosten für homöopathische Arzneimittel nur bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen. Zudem verlangen viele Kassen von ihren Versicherten eine Eigenbeteiligung. Eine Bedingung für die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist übrigens, dass diese auf einem Grünen Rezept (oder Privatrezept) verordnet werden.
Lesen Sie in der unten stehenden Übersicht, welche Krankenkassen aktuell homöopathische Arzneimittel erstatten; im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an ihre Krankenkasse.
Hier geht es zur Auflistung der Satzungsleistungen.