Qualität homöopathischer Arzneimittel
Die hohe Qualität homöopathischer Arzneimittel wird durch umfangreiche und aufwändige Prüfungen vom Rohstoff (Ausgangsstoff) bis zum Fertigpräparat garantiert. Diese müssen den Anforderungen und Monografien des Europäischen und des Homöopathischen Arzneibuchs entsprechen.
Alle Herstellungsschritte erfolgen nach den Prinzipien der „Guten Herstellungspraxis (GMP)“. Die Hersteller werden von denselben Behörden kontrolliert, die auch die Hersteller anderer, z. B. chemisch-definierter Arzneimittel, überwachen. Die geforderten Prüfungen umfassen die Eingangskontrollen an Rohstoffen (Ausgangsmaterialien) und an der Urtinktur. Zudem gib es Inprozesskontrollen an der Dilution und am unabgefüllten, gelagerten Produkt (Bulk) sowie schließlich die Überprüfung des Fertigpräparats als abgefülltes, verpacktes Produkt.
Bei der Eingangskontrolle werden pflanzliche, tierische und mineralische Rohstoffe (Ausgangsmaterialien) überprüft. Die Urtinktur wird anhand von optischen, sensorischen, chemischen und physikalischen Untersuchungen untersucht, zum Beispiel auch auf Verunreinigungen wie Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber), Pestizide und natürlich vorkommende Pilzgifte. Weitere Prüfungen betreffen das abgefüllte und verpackte Produkt. Wie umfangreich die Prüfungen letztendlich sind, kann an einem Beispiel verdeutlicht werden: Ein Komplexpräparat mit acht Wirkstoffen in den Verdünnungen D4 bis D12 durchläuft von der Eingangskontrolle der Rohstoffe über die Herstellung des Produkts bis hin zur Endfreigabe des Fertigpräparats über 300 einzelne Prüfungen.