Homöopathische Arzneimittelprüfungen (HAMP) stellen einen wichtigen Bereich der homöopathischen Forschung dar. Durch sie können Kenntnisse zum Wirkungsspektrum homöopathischer Arzneimittel bestätigt und erweitert, sowie neue homöopathische Substanzen untersucht werden.
Bei einer Homöopathischen Arzneimittelprüfung werden die Wirkstoffe an gesunden Menschen erprobt. Die beobachteten Symptome werden aufgezeichnet und in Arzneimittelbildern gesammelt. Es geht um das Erkennen von individuell auftretenden Wirkungen, die gemeinsam ein Gesamtbild ergeben. Die Arzneimittelbilder dienen später dem behandelnden Homöopathen als Grundlage für die Verordnung von Medikamenten. Denn das geeignete homöopathische Arzneimittel wird nach dem Ähnlichkeitsprinzip (mehr dazu: hier) ausgewählt.
Doppelblindstudien und weitere Prüfarten
Die Prüfungen werden mit hohen Standards durchgeführt. So gibt es eine Vergleichsgruppe, die die Arzneiform ohne Wirkstoffe, sogenannte Placebos, einnimmt (placebokontrollierte Studie), es wird randomisiert (das heißt, es wird per Zufall entschieden, wer die homöopathisch hergestellte Arznei bekommt und wer das Placebo-Präparat) und / oder es wird doppelblind geprüft: In diesem Fall wissen weder die Studienteilnehmer noch die Prüfer, wer die homöopathische Arznei bekommt und wer Placebos. „Etwa 30 der im Doppelblindversuch durchgeführten Studien sind exzellent“, so Michael Teut, Komplementärmedizin-Forscher der Charité in Berlin. Ein Beispiel stellt die Doppelblindstudie zur homöopathischen Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms (ADS) bei Kindern dar, die 2005 im European Journal of Pediatrics veröffentlicht wurde. In dieser Studie konnte gezeigt werden, dass sich das Krankheitsbild bei 80 Prozent der Kinder mit diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörungen durch eine gezielte, individuelle homöopathische Behandlung um mindestens 50 Prozent verbesserte.
In Deutschland fallen HAMP als Arzneimittelprüfung unter das Arzneimittelgesetz, da sie als sogenannte klinische Phase-I-Studien definiert werden und somit durch das BfArM als Bundesoberbehörde und die zuständige Ethikkommission genehmigt werden müssen.
Der Chinarindenversuch Samuel Hahnemanns
In dem als „Chinarindenversuch“ bekannten Selbstversuch überprüfte der Arzt und Begründer der Homöopathie, Samuel Hahnemann, im Jahr 1790 die Wirkung dieser Arznei am eigenen Körper und stellte daraufhin seine Hypothese auf, nach der ein Wirkstoff in der Lage ist, die Leiden zu heilen, deren Symptome er bei einem gesunden Menschen hervorrufen kann (Ähnlichkeitsprinzip).
„Ich nahm des Versuchs halber etliche Tage zweimahl täglich jedesmahl vier Quentchen gute China ein; die Füse, die Fingerspitzen, u.s.w. wurden mir erst kalt, ich ward matt und schläfrig, dann fing mir das Herz an zu klopfen, mein Puls ward hart und geschwind, eine unleidliche Aengstlichkeit, ein Zittern (aber ohne Schauder), eine Abgeschlagenheit durch alle Glieder; Dann ein Klopfen im Kopfe, Röthe der Wangen, Durst, kurz alle mir sonst beim Wechselfieber gewöhnlichen Symptome erschienen nacheinander; doch ohne eigentlichen Fieberschauder. (…)“
Zwar gehören derartige Selbstversuche der Vergangenheit an. Doch die Prüfung am gesunden Menschen ist nach wie vor eine entscheidende methodische Grundlage der Homöopathie.